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   OLG Koblenz, 24.08.2011 - 8 W 468/11   

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OLG Koblenz, 24.08.2011 - 8 W 468/11 (https://dejure.org/2011,21041)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24.08.2011 - 8 W 468/11 (https://dejure.org/2011,21041)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24. August 2011 - 8 W 468/11 (https://dejure.org/2011,21041)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vermögensumschichtung in Form der drohenden Veräußerung eines Vermögensgegenstandes als Arrestgrund; Anforderungen an die Besorgnis einer Entziehung des Vermögensgegenstandes vom Zugriff der Gläubiger als Arrestgrund

  • RA Kotz

    Arrestverfahren - drohende Veräußerung eines Vermögensgegenstandes als Arrestgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Celle, 24.03.2005 - 11 U 170/04

    Veräußerung eines einzigen körperlichen Vermögensgegenstandes als tragender

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.08.2011 - 8 W 468/11
    Das ist im Fall der Veräußerung vorhandener Vermögenswerte nur dann der Fall, wenn keine wesentlichen Gegenwerte in das Vermögen des Schuldners fließen (vgl. Drescher in Münchener-Kommentar, ZPO, 3. Aufl. § 917 Rdnr.5), das übrige Vermögen des Schuldners zur Befriedigung des Gläubigers nicht ausreicht (OLG Karlsruhe NJW 1997, 1017; Schwerdtner NJW 1970, 220, 224) oder eine Vollstreckung in den Erlös nicht möglich ist (OLG Celle OLGR 2005, 522).

    Auch in der Entscheidung des OLG Celle (OLGR 2005, 522) war eine Vollstreckung nicht ohne weiteres möglich, da die Schuldnerin eine ausländische Gesellschaft war und nicht über einen eigenen Sitz in Deutschland verfügte.

  • OLG Karlsruhe, 17.10.1996 - 2 UF 140/96

    Sicherung eines zukünftigen Zugewinnausgleichsanspruchs durch Arrest; Schutz des

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.08.2011 - 8 W 468/11
    Das ist im Fall der Veräußerung vorhandener Vermögenswerte nur dann der Fall, wenn keine wesentlichen Gegenwerte in das Vermögen des Schuldners fließen (vgl. Drescher in Münchener-Kommentar, ZPO, 3. Aufl. § 917 Rdnr.5), das übrige Vermögen des Schuldners zur Befriedigung des Gläubigers nicht ausreicht (OLG Karlsruhe NJW 1997, 1017; Schwerdtner NJW 1970, 220, 224) oder eine Vollstreckung in den Erlös nicht möglich ist (OLG Celle OLGR 2005, 522).
  • BGH, 19.10.1995 - IX ZR 82/94

    Zulässigkeit einer Anschlußrevision nach Teilannahme der (Haupt-)Revision;

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.08.2011 - 8 W 468/11
    Ein solcher ist erst zu bejahen, wenn zu besorgen ist, dass der Vermögensgegenstand dem Zugriff des Gläubigers entzogen wird (BGHZ 131, 95, 105).
  • OLG Dresden, 07.12.2006 - 21 UF 410/06

    Arrest zur Sicherung des Zugewinnausgleichs

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.08.2011 - 8 W 468/11
    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem der Entscheidung des OLG Dresden (NJW-RR 2007, 659 f.) zugrunde liegenden Sachverhalt.
  • OLG Koblenz, 04.08.2022 - 13 UF 377/22

    Arrestgrund bei drohender Veräußerung Hausgrundstück eines Schuldners

    Es genügt vielmehr, dass der Schuldner - wie hier geltend gemacht - die Absicht zu derartigen Verhaltensweisen hat (vgl. OLG Koblenz Beschuss vom 24.08.2011, Az.: 8 W 468/11 - Juris und OLG Karlsruhe NJW 1997, 1017 ).

    Ein solcher ist vielmehr erst zu bejahen, wenn zu besorgen ist, dass der Vermögensgegenstand dem Zugriff des Gläubigers entzogen wird (vgl. BGHZ 131, 95, 105 und OLG Koblenz Beschuss vom 24.08.2011, Az.: 8 W 468/11 - Juris).

  • LG Hamburg, 24.05.2019 - 307 O 136/19

    Vorliegen eines Arrestgrundes

    Vielmehr muss die Besorgnis hinzutreten, dass der Vermögensgegenstand dem Zugriff der Gesamtheit der Gläubiger entzogen wird (BGH, Urteil vom 19. Oktober 1995 - IX ZR 82/94 -, BGHZ 131, 95-107, Rn. 24), was beispielsweise dann angenommen wird, wenn keine wesentlichen Gegenwerte in das Vermögen des Schuldners zurückfließen (BGH a.a.O.; KG Berlin, Beschluss vom 28. März 2013 - 18 UF 72/13 -, Rn. 19, juris OLG Koblenz, Beschluss vom 24. August 2011 - 8 W 468/11 -, Rn. 6, juris MüKoZPO/ Drescher , 5. Aufl. 2016, ZPO § 917 Rn. 7).
  • OLG Köln, 05.06.2014 - 19 W 14/14

    Anordnung eines dinglichen Arrestes wegen Nichtzahlung fälliger Rechnungen und

    Das ist im Fall der Veräußerung vorhandener Vermögenswerte nur dann der Fall, wenn keine wesentlichen Gegenwerte in das Vermögen des Schuldners fließen oder eine Vollstreckung in den Erlös nicht möglich oder wesentlich erschwert ist (OLG Celle, Urteil vom 24.03.2005, 11 U 170/04 zitiert nach juris; KG, Urteil vom 13.06.2007, 12 U 82/02, juris Rz. 57; OLG Koblenz, Beschluss vom 24.08.2011, 8 W 468/11, zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 17.03.2023 - 10 W 7/23

    Dinglicher Arrest zur Sicherung eines Darlehensrückzahlungsanspruchs; Dinglicher

    Ein solcher ist erst zu bejahen, wenn zu besorgen ist, dass der Vermögensgegenstand dem Zugriff des Gläubigers entzogen wird (OLG Koblenz, Beschluss vom 24. August 2011 - 8 W 468/11 -, Rn. 6, juris).
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